Bei der Frage, ob Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch Urlaubsstunden zu berücksichtigen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Nach Ansicht des BAG stehe das Unionsrecht einer Regelung in einem Tarifvertrag entgegen, die für das Erreichen des Schwellenwertes für Mehrarbeitszuschläge nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berücksichtig. Es sind auch […]

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