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In Zeiten knapper werdender Personalressourcen wird es für Unternehmen immer wichtiger ein innovatives und leistungsfähiges Personalmanagement zu besitzen. Mit unserem Know-how und unseren Fach-und Marktkenntnissen können wir Sie kompetent, und zuverlässig unterstützen.
Expert-Personaldienstleistungen GmbH hat sich darauf spezialisiert, geeignetes Fachpersonal für Unternehmen bereitzustellen. Dank unserer langjährigen Erfahrung, unserer hervorragenden Branchenkenntnis, unserer umfangreichen Bewerberdatenbank sowie unseres ausgedehnten Netzwerkes können wir auf jede Anfrage zeitnah reagieren und Ihnen stets optimale Lösungen anbieten. Ihre Vorteile: Überlassung von leistungsfähigem Personal, schnelle Einarbeitung, wenig Fluktuation.
Arbeitnehmern offerieren wir auf der anderen Seite vielfältige Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen, für Ihre beruflichen Ambitionen passende Karrieremöglichkeiten zu finden und beides optimal miteinander zu kombinieren. Konkret bieten wir Hilfe bei der Qualifizierung und Weiterbildung und der Integration in die Arbeitswelt sowie Unterstützung während der Arbeitslosigkeit und danach. Mit Hilfe persönlicher und individueller Beratung suchen wir nach einer für Sie geeigneten Perspektive durch interessante Jobmöglichkeiten bei namhaften Unternehmen. Ihre Vorteile: Mehr Flexibilität im Arbeitsleben, eine ausgeglichene Work-Life-Balance, geregeltere Arbeitszeiten, ein gesichertes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis inklusive tariflicher Leistungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie gestaffelter Lohnerhöhungen.
Auf einer Konferenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den südosteuropäischen Partnerländern Bulgarien, Moldau und Rumänien sowie der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) ging es um faire Arbeitsbedingungen und faire Arbeitskräftemobilität.
Vor fünf Jahren hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Branchendialog Automobilindustrie ins Leben gerufe. Nun hat sich das Multi-Stakeholder-Forum entschlossen, den Branchendialog eigenständig fortzusetzen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt die dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns. Die stufenweise Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV), die zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
Staatssekretärin Leonie Gebers zu den Arbeitsmarktzahlen für Juni 2025. Die Arbeitslosenquote lag mit 6,2 Prozent im Juni unverändert zum Mai.
Wir sind immer auf der suche nach engagierte und kompetenten Mitarbeitern. Schauen Sie sich einfach in unseren Stellenangeboten um, oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen. Wir freuen uns auf Sie!