Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hat die aktuell geltenden Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit zum 31. März 2024 gekündigt. Die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ)* und allen Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben letzte Woche begonnen: Die Gewerkschaften fordern 8,5 Prozent mehr Geld für Beschäftigte bei einer Laufzeit von 12 Monaten ab April 2024.

Der VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer ordnet die Forderung wie folgt ein: „Diese Forderung lässt sich – auch angesichts der erneuten Lohnsteigerung in der Zeitarbeit zum 1.1.2024 – mit der aktuell höchst angespannten wirtschaftlichen Lage unter keinen Umständen vereinbaren.“

Die nächste Verhandlungsrunde findet Ende Januar in Berlin statt.

*Die VGZ besteht aus dem vormaligen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem vormaligen Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), welche beide am 1. Dezember 2023 nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen sind. Alle Rechte und Pflichten des BAP sowie des iGZ sind auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge sowie für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge. Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbstständige Tarifwerke weiter fort.

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