Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet deutsche Unternehmen ab 250 Mitarbeitende ab sofort zur Implementierung von Meldekanälen. Für Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitenden tritt diese Verpflichtung am 17.12.2023 in Kraft. Als Best Practice haben sich digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. […]

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