Noch immer erhalten Arbeitgeber Krankmeldungen ihrer Beschäftigten auf gelbem Papier, dem  „gelben Schein – zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Das ändert sich jedoch endgültig mit dem Verfahren der elektronischen Krankmeldung ab 1. Januar 2023: Elektronisches Meldeverfahren Arbeitgeber sind dann laut § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den entsprechenden Änderungen in § 109 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB […]

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