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Expert Personalservice

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„Ziel ist es, dass Aufwand und Risiko im Verhältnis stehen und die Beschäftigten sicher arbeiten und gesund bleiben“

13.10.2025
Über den Autor


Tobias Hintersatz


Verbandskommunikation

Tobias Hintersatz ist beim GVP im Fachbereich Kommunikation tätig und widmet sich dort schwerpunktmäßig den Bereichen Pressearbeit, Redaktion und Social Media. Der studierte Politologe und Kommunikationswissenschaftler ist seit 2018 beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er u.a. in einem Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft sowie einem Architektenverband für die Kommunikation verantwortlich.    

Telefon: +49 30 206098-5216
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„Ziel ist es, dass Aufwand und Risiko im Verhältnis stehen und die Beschäftigten sicher arbeiten und gesund bleiben“

Timo Otto erläutert in seinem Online-Seminar „Stapelfahrer und Verlader – Was gilt es bei der Disposition zu beachten?“ am 13. November, welche gesetzlichen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Personaldienstleister bei der Überlassung von Stapelfahrern und Verladern zu beachten sind, um ein Auswahlverschulden zu verhindern, Zudem zeigt er auf, wie Qualifikationen unterschieden, Haftungsrisiken vermieden und Bußgelder verhindert werden können. Im Interview wirft der Experte einen Ausblick auf das Online-Seminar.

Welche konkreten Fallstricke treten in Ihrem Berufsalltag in der Personaldienstleistung immer wieder im Zusammenhang mit der Überlassung von Staplerfahrern und Verladern auf?

Timo Otto: Oftmals ist der erste Fallstrick die Unklarheit zu den Qualifikationen, welche die Staplerfahrer oder Verlader mitbringen müssen. Denn wichtige Informationen fehlen häufig bei den Anfragen und bei vielen Personaldienstleistern fehlt auch das Fachwissen, um differenzieren zu können. Denn Staplerfahrer ist nicht gleich Staplerfahrer. Im Einsatz als „Hochregalstaplerfahrer“ ist beispielsweise die Bedienung eines Schubmaststaplers oder aber eines Schmalgangstaplers gefordert. Für beide Geräte ist grundsätzlich eine Zusatzqualifikation erforderlich. Im Schmalgang wird dann nochmal zusätzlich eine PSAgA-Unterweisung benötigt (PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Ebenso ist es beim Beruf des Verladers. Denn diese Bezeichnung setzt für den Personaldienstleister nur voraus, dass die Person diese Tätigkeit schon einmal gemacht hat und erste Erfahrungen mitbringt. Es bedeutet aber nicht zwingend, dass eine Ladungssicherungsschulung nach VDI 2700 absolviert wurde – was der Kunde aber häufig voraussetzt. Wird dann bei einer LKW-Kontrolle mangelnde Ladungssicherung festgestellt, können auch Unternehmer dafür haftbar gemacht werden. Wird ein Auswahlverschulden nachgewiesen, haftet gegebenenfalls auch der Personaldienstleister. Eine genaue Definition der Tätigkeit ist in beiden Fällen deshalb unabdingbar und spielt auch in der Eingruppierung der Entgelttarife eine Rolle.

Wie erleben Sie die Zusammenarbeit mit den Kundenunternehmen in diesem Feld?

Timo Otto: Sehr konstruktiv, denn die Kunden vertrauen uns als Personaldienstleister, dass wir es richtig machen und die Erfahrung haben. Viele Kunden wünschen sich im Laufe der Zusammenarbeit dann auch die Qualifizierung des eigenen Personals aus einer Hand, um hier flächendeckend einen einheitlich hohen Standard in den Schulungen zu halten. Das ist der Punkt, an dem wir konstruktiv beraten, und natürlich auch unseren Vorteil aus der Erfahrung in Spedition und Logistik einbringen können. Nahezu in jedem Gespräch kommt die Frage: „Wie macht ihr das denn bei euch?“ und dann finden wir in der Regel gute und praktikable Lösungen für die Kundenunternehmen. Oft unterstützen mich dann auch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei Detailfragen und Machbarkeit.

Wie ist es dazu gekommen, dass Sie als zertifizierter Ausbilder für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen und Ladungssicherung in der Personaldienstleistung tätig sind? An welchen Stellen ist Ihre Expertise besonders gefragt und notwendig?

Timo Otto: Eigentlich bin ich immer zuerst Personaldienstleister gewesen. Die Weiterbildung zum Ausbilder war dann die logische Konsequenz aus den Anfragen unserer Kunden nach Unterstützung für die Zusatzqualifizierung bei den Staplerfahrern. Durch meine langjährige Tätigkeit in der Veranstaltungstechnikbranche habe ich Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern, Hubarbeitsbühnen und Ladungssicherung gesmamelt. Damit waren die Voraussetzungen optimal und wir haben im Unternehmen gemeinsam entschieden, dass ich die Ausbilderlehrgänge absolviere, um dann entsprechend die Qualifizierungen selbst durchführen zu können. Besonders wenn es in Unternehmen kritische Situationen im Arbeitsalltag gab, klingelt oft das Telefon mit der Frage: „Was können wir noch machen? Wir haben schon alles versucht!“ Unser Ansatz ist es hier die Ausbildung oder Unterweisung im laufenden Betrieb anzubieten. Also dort, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich im Arbeitsalltag aufhalten, mit den Geräten, die sie dort bedienen und vor allem mit allen Eigenheiten und Gefahren des Betriebs und nicht in einem Schulungszentrum. Dies führt nachweislich zu sinkenden Unfallzahlen, umsichtigem Verhalten der Beschäftigten und erweitert auch jedes Mal aufs Neue meinen Wissens- und Erfahrungsschatz – denn jeder Kunde bringt immer ein „Best und Worst Practice“ mit.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Ihrem Seminar?

Timo Otto: Die Schwerpunkte sind die Definitionen der Geräte und Tätigkeiten für die Bezeichnungen Staplerfahrer und Verlader, die bestehenden Risiken und deren Minimierung sowie „Best Practices, Do’s & Don‘ts“ für das Tagesgeschäft. Ziel ist es, dass Aufwand und Risiko im Verhältnis stehen und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher arbeiten und gesund bleiben. Denn nur dann ist auch ein nachhaltiges Miteinander im täglichen Geschäftsumfeld möglich.

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