Tobias Hintersatz
Verbandskommunikation
Tobias Hintersatz ist beim GVP im Fachbereich Kommunikation tätig und widmet sich dort schwerpunktmäßig den Bereichen Pressearbeit, Redaktion und Social Media. Der studierte Politologe und Kommunikationswissenschaftler ist seit 2016 beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er u.a. in einem Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft sowie einem Architektenverband für die Kommunikation verantwortlich.
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Zeitarbeit in der Pflege: Flyer von GVP und DEKV bietet Orientierung bei der Auswahl des Personaldienstleisters
Medizin und Pflege sind Bereiche, die besonders hohe Anforderungen an das beschäftigte Personal und dessen Arbeit stellen. Daher müssen sich die Leistungserbringer in Gesundheit und Pflege darauf verlassen können, dass Zeitarbeitskräfte die an sie gestellten Anforderungen optimal erfüllen können. Beste Voraussetzung hierfür ist die Zusammenarbeit mit einem qualitätsbewussten Personaldienstleister.
Um Krankenhäuser bei der Auswahl eines guten und zuverlässigen Personaldienstleisters zu unterstützen, haben der GVP und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEVK) einen gemeinsamen Kriterienkatalog erarbeitet, an dem sich die Einrichtungen künftig orientieren können. Entwickelt wurde er in den vergangenen Monaten unter maßgeblicher Mitwirkung des GVP-Präsidiumsmitglieds Mirjam Rienth.
Zu den dort aufgeführten Mindestvoraussetzungen, die der Personaldienstleister auf jeden Fall erfüllen sollte, zählen die Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit sowie eine persönliche Ansprechbarkeit beim Zeitarbeitsunternehmen. Unerlässlich ist zudem auch der Nachweis der vollständigen Umsetzung der Tarifverträge durch eine Vignette „Anwender der BAP/DGB-Tarifverträge“ oder „Anwender iGZ/DGB-Tarifverträge“. Ein guter Personaldienstleister ist zudem erweiterten Grundsätzen für eine hohe Verlässlichkeit der Zeitarbeitskräfte und eine faire Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verpflichtet. GVP-Mitglieder, die die Qualitätsstandards guter Pflege in der Zeitarbeit und im Gesundheitswesen anwenden, erfüllen die im Flyer aufgeführten erweiterten Grundsätze. Hierzu zählen bspw. kein Personalabzug ohne Ersatz oder kein Ausnutzen von Notlagen des Kunden.