Stellungnahme des GVP zum Entwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) des BMJ

Der GVP hat am 1. Februar 2024 eine Stellungnahme zum ressortübergreifenden Entwurf eines “ Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)“ beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegt.

Darin spricht sich der GVP unter anderem dafür aus, das Schriftformerfordernis für Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch die Textform zu ersetzen, um die Bürokratie für die deutsche Wirtschaft zu verringern. Dies würde insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Der GVP betont zudem, dass die bisherige Regelung aus dem Jahr 1972 nicht mehr zeitgemäß ist und die Digitalisierung nicht berücksichtigt. Der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen stellt hier leider explizit keine gangbare Alternative dar, da sie aufgrund der hohen Kosten und des hohen organisatorischen Aufwands bei der Implementierung und Nutzung für den Großteil der Unternehmen nicht umsetzbar sind.

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Stellungnahme zum Entwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV)
GVP, Stand: Februar 2024