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Höhere Tarifentgelte in der Zeitarbeit ab 1. März – Lohnuntergrenze steigt deutlich
Die unterste Entgeltgruppe EG1, die zugleich allgemeinverbindlich als Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt, liegt dann mit 14,53 Euro noch deutlicher als derzeit ohnehin über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.
Branchenzuschläge steigen ebenfalls an
Mit Erhöhung der Grundentgelte der Entgeltgruppen 1 bis 9 steigen auch die darauf aufzuschlagenden tariflichen Branchenzuschläge. Derzeit gibt es 11 BZ-Tarifverträge. Danach erhalten Zeitarbeitskräfte bei Einsätzen in bestimmten Branchen Zuschläge bis zu 67% zum Grundlohn.
Mitarbeiter müssen nicht gesondert informiert werden
Wenn im Arbeitsvertrag auf den anwendbaren Tarifvertrag verwiesen wurde, muss nicht gesondert über tarifliche Entgelterhöhungen informiert werden (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nachweisgesetz). Lohnabrechnungen müssen die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ausweisen (vgl. § 108 GewO). Damit werden die Tariflohnerhöhungen dann aus der Lohnabrechnung ablesbar.