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GVP-Kurzstellungnahme zur „Mindestlohnanpassungsverordnung“

07.10.2025
Über die Autorin


Dr. Anja Clarenbach

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)
Leiterin Fachbereich Grundsatz – Politik

Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.


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GVP-Kurzstellungnahme zur „Mindestlohnanpassungsverordnung“

Die Mindestlohnkommission hat sich im Sommer für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 ausgesprochen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat diese Empfehlung in einer „Mindestlohnanpassungsverordnung“ umgesetzt und „betroffene Kreise“ – wie den GVP – zur Stellungnahme aufgefordert.

Keine direkte Betroffenheit der Branche

In seiner Kurzstellungnahme weist der Verband daraufhin, dass es für die Zeitarbeit aufgrund einer eigenen allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze keine direkte Betroffenheit bei den Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns gibt. Die branchenspezifische Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 14,53 Euro und somit deutlicher höher als der momentan geltende gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro. „Dass sich an dieser Situation auch ab dem 1. Januar 2026 und ab dem 1. Januar 2027 im Wesentlichen nichts ändern wird, […] liegt an dem Tarifabschluss, mit dem sich der GVP und die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit am 12. September 2025 auf neue Entgelte für die Zeitarbeit geeinigt haben“, heißt es in der GVP-Kurzstellungnahme.

Starke indirekte Betroffenheit

Während der gesetzliche Mindestlohn bei der Bezahlung von Zeitarbeitskräften also keine Rolle spielt, ist seine indirekte Auswirkung auf die Tarifverträge der Branche immens. Der GVP zeigt in seiner Stellungnahme auf, dass insbesondere der Eingriff des Gesetzgebers, mit dem der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 sozusagen künstlich auf 12,00 Euro angehoben wurde, deutliche Spuren hinterlassen hat. „Insgesamt verzeichnete die Zeitarbeit seit dem 1. Oktober 2022 bis zum heutigen Zeitpunkt durch weitere Tarifverhandlungsrunden Entgeltsteigerungen von durchschnittlich 25 Prozent, in der für die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze entscheidenden Entgeltgruppe 1 sogar von 34 Prozent. Die Branche ist damit das eindrücklichste Beispiel dafür, welche indirekte Auswirkung die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf Tarifverträge hat“, schreibt der GVP.

Die Folgen für die Zeitarbeit

Die hohen Lohnsteigerungen in der Branche fanden ausgerechnet in einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation bzw. Rezession statt. Die Folgen: Erstens verzeichnen die Personaldienstleister die höchste Insolvenzrate aller Wirtschaftszweige. Zweitens sind in der Zeitarbeit im Vergleich mit anderen Branchen und dem Gesamtarbeitsmarkt die meisten Arbeitsplätze verloren gegangen. Der GVP weist dabei auf Basis eines auf empirischen Daten beruhenden ökonometrischen Regressionsmodell nach, „dass allein die Erhöhungen der Tariflöhne bzw. der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zum 1. Oktober 2024 und zum 1. März 2025 für 44,6 Prozent des Beschäftigungsrückgangs in diesem Zeitraum verantwortlich sind.“

Download

GVP-Kurzstellungnahme zum Entwurf für eine „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“
Stand: September 2025


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