„Es ist mehr als bemerkenswert, wenn sich ein Minister über die Empfehlung einer Gesetzesevaluation hinwegsetzt“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Abschlussbericht der Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vorgelegt. Dieser rät, die derzeit bis Ende März 2024 bestehende Ausnahmeregelung beizubehalten, wonach unter Einhaltung strenger Auflagen ausschließlich in der Fleischverarbeitung Zeitarbeit zum Abfangen saisonaler Produktionsspitzen genutzt werden kann. Trotz dieser Empfehlung verkündete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Ausnahmeregel nicht zu verlängern und Zeitarbeit somit ab dem 1. April komplett in der Fleischwirtschaft zu verbieten.

Endbericht empfiehlt Entfristung der gesetzlichen Ausnahme für den Einsatz von Zeitarbeit in der Fleischindustrie

Deutliche Worte hierzu findet GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: „Es ist schon mehr als bemerkenswert, wenn sich ein Minister über die Empfehlung einer Gesetzesevaluation hinwegsetzt, die sein eigenes Haus in Auftrag gegeben hat. Genau das ist beim Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft passiert. Der Endbericht empfiehlt wortwörtlich, die gesetzliche Ausnahme für den Einsatz von Zeitarbeit in der Fleischindustrie zu entfristen, und der zuständige Bundesarbeitsminister kündigt an, genau diese Ausnahme ersatzlos auslaufen zu lassen.

Dabei liefert der Evaluationsbericht ein sehr stichhaltiges Argument für die Beibehaltung. Er weist nämlich explizit darauf hin, dass gerade der Mittelstand in der Fleischindustrie auf Zeitarbeit angewiesen ist, um Auftragsspitzen abzufangen. Wenn ein Mitglied der Bundesregierung die Interessen des für Deutschland so wichtigen Mittelstands bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage derart ignoriert, müssen wir uns wirklich nicht wundern, dass wir ein veritables Standortproblem haben!“

Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften beim Schlachten und Zerlegen in der Fleischindustrie seit 2021

Bereits seit dem 1. April 2021 gilt ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften beim Schlachten und Zerlegen in der Fleischindustrie. Hintergrund waren seinerzeit Missstände im Umgang mit den Arbeitsschutzvorschriften während der Corona-Pandemie. Die Zeitarbeit hatte jedoch an diesen Vorfällen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil, denn hier wurden in der Regel keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Die beiden GVP-Vorgängerverbände BAP und iGZ begleiteten das damalige Gesetzgebungsverfahren intensiv und kritisch, u. a. auch mit einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.