Fabian Reichelt
stv. Leiter Fachbereich Grundsatz – Politik
Fabian Reichelt ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Grundsatz – Politik. Der studierte Politikwissenschaftler M.A. und Wirtschaftsjurist LL.M (Com.) ist seit 2012 im Bereich Grundsatz – Politik beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er mehrere Jahre unmittelbar im Politikbetrieb auf Landes- und Bundesebene – zuletzt für eine Parlamentarische Staatssekretärin – tätig.
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Bundesregierung plant nur marginale Öffnung bei der Fachkräfteeinwanderung in die Zeitarbeit für 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung vorgelegt und die betroffenen Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Darunter war auch der GVP. Für die Personaldienstleister ist ein darin enthaltener Punkt von besonderem Interesse: „die Erlaubnis der Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in die Zeitarbeit.“
Sehr kurze Frist
Die Frist zur Stellungnahme für den Gesetzesentwurf war äußerst kurz bemessen. Am Freitagnachmittag bekamen die Verbände den 24-Seitigen Gesetzesentwurf mit der Bitte, bis Montag, 16:00 Uhr, Stellung zu nehmen. Einige Verbände sahen sich nicht in der Lage, in dieser äußerst kurzen Frist den Gesetzesentwurf durchzuarbeiten und zu kommentieren. Der GVP musste sich auf den für die Personaldienstleister wichtigsten Punkt – die Fachkräfteeinwanderung mittels Zeitarbeit – beschränken.
Bedingungen nicht akzeptabel
Zwar begrüßt der Verband prinzipiell das Vorhaben der Bundesregierung, lehnt aber die damit verbundenen Bedingungen und Einschränkungen entschieden ab:
Der Weg soll nur für Fachkräfte aus Drittstaaten eröffnet werden, die die Voraussetzungen der sogenannten Kleinen Blauen Karte erfüllen, also lediglich für Menschen mit akademischem oder vergleichbarem bzw. mit einem qualifizierten deutschen Abschluss.
2. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll Kontingente für bestimmte Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige festlegen, die sie „jederzeit“ wieder ändern kann. Ohne entsprechende Kontingente gibt es also weiterhin keine Zuwanderung (außer für Fachkräfte, die die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllen, für die kein Zustimmungsvorbehalt der BA gilt).
3. Das Arbeitsentgelt für Fachkräfte aus Drittstaaten soll sich ab dem 1. Beschäftigungstag nach denen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im jeweiligen Einsatzbetrieb (Equal Pay) richten.
4. Es soll eine Mindestbeschäftigungsdauer mit arbeitgeberseitigem Kündigungsverbot von 12 Monaten für in Drittstaaten rekrutierte und in der Zeitarbeit beschäftigte Fachkräfte geben.
5. Die Neuregelung soll voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten, weil die BA die lange Zeit u.a. für umfassende IT-Umstellungen benötigt.
Gerade letztgenannter Punkt macht deutlich, dass von der in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung versprochenen „bürokratiearmen Umsetzung“ nichts übriggeblieben ist. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde ein Sonderarbeitsrecht für Drittstaatsangehörige in Bezug auf Kündigung und Bezahlung geschaffen. Dies würde erheblichen Mehraufwand für Personaldienstleister und ihre Kunden nach sich ziehen und immensen Verwaltungsaufwand bei den Kontrollbehörden schaffen.
Beschäftigungsverbot ohne Einschränkungen abschaffen
Der GVP bleibt bei seiner Forderung: Das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit (§ 40 AufenthG) muss ohne Einschränkungen und so schnell wie möglich abgeschafft werden. Nur so können die Personaldienstleister einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels leisten. Die Stellungnahme des GVP gibt es zum Nachlesen hier im Download.