Dr. Anja Clarenbach
Leiterin Fachbereich Grundsatz – Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
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Wolfram Linke
Pressesprecher
Wolfram Linke ist Pressesprecher des GVP. Davor arbeitete er 15 Jahre als Pressesprecher beim Vorgängerverband „iGZ“ und 18 Jahre als Redakteur bei einer Tageszeitung. Er hält regelmäßig Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.
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Aufhebung des Schriftformgebots lässt auf sich warten
Seit Jahren setzt sich die Personaldienstleistungsbranche für die Aufhebung des Schriftformgebots in der Zeitarbeit ein. Mittlerweile wurde das Ansinnen von der Politik erhört und für gut befunden – indes, das Warten hat (noch) kein Ende: Eigentlich sollten am Mittwoch (22. Mai) die Formulierungshilfen im Bundeskabinett beschlossen werden, mit denen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Nachweisgesetz das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt werden sollen.
Große Unstimmigkeiten
Jetzt soll es angeblich nächste Woche, am 29. Mai, so weit sein. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten, denn zu groß scheinen momentan die Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung über Maßnahmen zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft zu sein. Wenn das BEG IV inklusive der Ersetzung der Schrift- durch die Textform noch vor der Parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll, müsste das Bundeskabinett jedenfalls nächste Woche die entsprechenden Formulierungshilfen verabschieden.
Hintergrund
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Auftraggeber (Einsatzunternehmen) und Personaldienstleister bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Dafür muss der Vertrag von beiden Vertragsparteien vor der Überlassung eigenhändig im Original unterzeichnet werden. Auch Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mit dieser Regelung von 1972 sollten Einsatzunternehmen davor geschützt werden, Verträge mit Unternehmen ohne Erlaubnis abzuschließen und um Vereinbarungen nachvollziehbar sowie transparent zu gestalten.
Kontrolle bleibt erhalten
Die Textform ist durch eine einfache E-Mail gewahrt. Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen. Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben.